CO₂-ANGABEN, VERBRAUCH, EFFIZIENZKLASSEN: NEUES CO₂-LABEL FüR PKW GILT AB 1. MAI

Vom 1. Mai 2024 gilt ein neues CO₂-Label für Pkw, das über den Spritverbrauch und den CO₂-Ausstoß informiert. Die neue Verordnung des Wirtschaftsministeriums, die seit 23.2.2024 in Kraft ist, verpflichtet Autohändler zu mehr Transparenz und ermöglicht es Neuwagen-Interessenten die erforderlichen Informationen sowohl in den Verkaufsräumen als auch im Internet einsehen können.

Vom 1. August 2024 an sind diese Angaben auch in Print-Werbungen in Zeitungen oder Zeitschriften verpflichtend. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: "Das neue Pkw-Label informiert über die Energiekosten und erstmals auch über die CO₂-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont."

Die Regelung zielt darauf ab, potenziellen Käufern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, indem sie ihnen Einblick in die Energie- und CO₂-Kosten eines Fahrzeugs über die Jahre gibt. In Deutschland existiert bereits eine CO₂-Abgabe, die auch auf EU-Ebene Anwendung finden soll und sukzessive ansteigt.

,

Effizienzklassen: Gewicht spielt keine Rolle

Neben den Verbrauchswerten nach dem realistischeren WLTP-Prüfverfahren und dem CO₂-Ausstoß sind auch Effizienzklassen Pflicht. Die Fahrzeuge werden dabei von A (kein CO₂-Ausstoß, grün) bis G (hohe CO2-Emissionen, rot) eingeteilt. Bei der Klassen-Einteilung wird ausschließlich der CO₂-Ausstoß berücksichtigt, während das Gewicht keine Rolle mehr spielt. Dies bedeutet eine Abkehr von früheren Bewertungskriterien, bei denen beispielsweise schwere SUVs aufgrund ihres vergleichsweise niedrigen Verbrauchs im Verhältnis zum Gewicht gut abschneiden konnten.

Zukünftig werden auch bei sogenannten Plug-In-Hybriden, also Fahrzeugen mit elektrischem und fossilem Antrieb, detailliertere Informationen verfügbar sein. Es wird eine Klasseneinstufung sowohl für den Mischbetrieb als auch für den reinen Verbrenner-Betrieb geben. Diese Änderung berücksichtigt die Erfahrung, dass viele dieser oft schweren und als Dienstwagen genutzten Fahrzeuge überwiegend mit Benzin oder Diesel betrieben werden.

Das CO₂-Label für Pkw auf einen Blick:

  • Einteilung in CO₂-Klassen von A bis G in farblichen Pfeile von grün bis rot. Basis sind absolute CO₂-Emissionen in Gramm pro Kilometer
  • Informationen zu Energieverbrauch und den CO2-Emissionen basieren auf dem WLTP-Angaben der Hersteller zur Typgenehmigung des Fahrzeugs
  • Kombinierter Kraftstoff- und Energieverbauch wird durch Angaben "Innenstadt", "Stadtrand", "Landstraße" und "Autobahn" ergänzt
  • Elektrische Reichweite für E-Autos UND Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge
  • Neben der Kfz-Steuer und den jährlichen Energiekosten werden nun auch die potenziellen CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre aufgeführt.

    Aufgrund der Unsicherheit bezüglich der zukünftigen CO₂-Preisentwicklung werden drei mögliche durchschnittliche CO₂-Preise angenommen: "niedrig", "mittel" und "hoch".

    Diese werden zur Berechnung der potenziellen CO₂-Kosten herangezogen.

  • Für die Kostenberechnungen wurde die jährliche Laufleistung auf 15.000 km festgelegt.
  • Bei Plug-in-Hybriden wird die CO₂-Klasse sowohl auf Grundlage der "gewichteten kombinierten" CO₂-Emissionen als auch im Zustand der "entladenen Batterie" angegeben.

    Zusätzlich werden der Stromverbrauch im rein elektrischen Betrieb und der Kraftstoffverbrauch im entladenen Batteriezustand angezeigt.

,

Das neue CO₂-Label im Rahmen der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) gibt es für Fahrzeuge mit ...

  • Verbrennungsmotoren für flüssige Kraftstoffe (Benzin, Diesel, LPG)
  • Verbrennungsmotoren für gasförmige Energieträger (CNG)
  • Rein batterieelektrisch betriebene Elektromotoren
  • Brennstoffzellenantriebe
  • Plug-in-Hybride (Benzin/Diesel und Elektromotor)
,

2024-04-30T08:47:33Z dg43tfdfdgfd