DARFST DU AM STEUER BIER TRINKEN?

Dass zu viel Alkohol am Steuer verboten ist, wissen wir. Aber wie ist es mit buchstäblich Alkohol am Steuer? Wir verraten, ob Leserin Sonja während der Fahrt ihr Feierabendbierchen geniessen darf.

Frage von Sonja ans Viva-Expertenteam

Darf ich eigentlich beim Autofahren ein Bier trinken, solange ich dabei brav unter 0,5 Promille bleibe?

Antwort

Liebe Sonja

Eine originelle Frage! Das Problem beim Biertrinken am Steuer ist weniger das Bier als das Trinken selbst. An sich ist Alkohol während der Fahrt nicht verboten. Solange du unter 0,5 (Neulenkende und Berufschauffeure 0,1) Promille bleibst und deine Fahrweise korrekt ist, ist das nicht ideal, aber rechtlich okay. Aber: Trotzdem kannst du dafür den Ausweis verlieren. Warum? Trinken am Steuer ist eine fahrfremde, ablenkende Tätigkeit.

Trinken muss zwar nicht, aber kann gebüsst werden.

Zwar sind auch Trinken und Essen beim Fahren nicht explizit verboten, werden aber trotzdem oft gebüsst – je nach Fall. Im Kanton Zürich gabs den Fall mit der Bretzel am Steuer: 250 Franken Busse. Die Strafe kann aber auch vierstellig und der Führerausweis weg sein. Die Grundsätze: Der Blick darf nur ganz, ganz kurz mal vom Verkehr abgewendet werden. Und zwar muss nur eine Hand stets am Lenkrad sein. Aber die zweite Hand hat freizubleiben für alles, was mit dem Fahren zu tun hat. Etwas anderes darf sie also nur sehr kurz erledigen.

Alle fahrfremden Tätigkeiten am Steuer sind tabu.

Deshalb ist das schnelle Nippen an der PET-Flasche mit Mineralwasser auf der freien Autobahn eher okay als ein Kaffee oder Bier in der Hand – zumal du das Wasser im Fall des Falles eher fallen lassen wirst als Kaffee oder Bier. Im Einzelfall würde beurteilt, ob du angesichts von Verkehr, Situation, potenzieller Gefahr, Dauer und Art der Ablenkung noch deinen sogenannten Vorsichtspflichten genügt hast. Wir würdens lassen. Auch, weil selbst wenig Alkohol am Steuer keine gute Idee und dir mit Bier am Steuer die Polizeikontrolle sicher ist.

2024-04-17T08:21:49Z dg43tfdfdgfd